PPWR-konforme Verpackungsfolien
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung. Sind Ihre Folien compliant?
PPWR-konforme Folien
Seit dem 12. August 2026 ist die PPWR grundsätzlich anwendbar.
Die PPWR kommt – und sie betrifft Ihre Verpackungsfolie direkt
Am 11. Februar 2025 ist die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) in Kraft getreten. Ab dem 12. August 2026 gelten die ersten verbindlichen Pflichten – für alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, in Verkehr bringen oder vertreiben.
Was das konkret bedeutet: Wer ab 2026 Verpackungen auf dem EU-Markt anbietet, benötigt für jede Verpackung eine Konformitätserklärung. Wer ab 2030 Kunststoffverpackungen verwendet, muss nachweislich Rezyklat-Mindestanteile einsetzen. Und wer bis dahin nicht umgestellt hat, riskiert, Produkte schlicht nicht mehr in Verkehr bringen zu dürfen.
Schlichter liefert Verpackungsfolien, die diese Anforderungen bereits heute erfüllen – PPWR-konform, mit nachgewiesenem PCR-Anteil, lebensmittelecht zertifiziert
PPWR-Zeitstrahl – die wichtigsten Fristen
12. August 2026: Erste verbindliche Pflichten gelten, Konformitätserklärung für jede Verpackung verpflichtend
1. Januar 2030: Verpflichtende PCR-Mindestanteile in Kunststoffverpackungen; Verpackungen mit weniger als 70 % Recyclingfähigkeit dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden
Innovative recyclingfähige Verpackungsfolie
Für jede Anwendung
Warum jetzt handeln – und nicht 2029
Die Fristen der PPWR klingen noch weit weg. In der Praxis ist die Zeit knapper als sie aussieht.
Kontakt aufnehmenKonformitätserklärung ab August 2026
Ab dem 12. August 2026 müssen Unternehmen für jede in Verkehr gebrachte Verpackung eine Konformitätserklärung vorhalten und auf Anfrage vorlegen. Das ist keine einmalige Aufgabe – sondern ein fortlaufender Prozess, der technische Dokumentation, Lieferantennachweise und interne Prozesse voraussetzt.
Wer jetzt auf PPWR-konforme Schlichter-Folien umstellt, hat diese Dokumentation bereits in der Hand.
Engpässe bei Rezyklaten vermeiden
PCR-Material ist eine begrenzte Ressource. Je mehr Unternehmen ab 2029 gleichzeitig auf Rezyklat-haltige Folien umstellen müssen, desto knapper und teurer wird das Material. Frühzeitige Lieferantenbeziehungen sichern Verfügbarkeit und kalkulierbare Preise.
Nachhaltigkeitsziele glaubwürdig kommunizieren
Für Nachhaltigkeitsbeauftragte ist PPWR-Konformität nicht nur eine Compliance-Frage – sie ist ein konkretes, messbares Ziel für ESG-Berichte, Lieferantenaudits und Kundenkommunikation. Verpackungsfolien mit nachgewiesenem PCR-Anteil und Recyclingfähigkeit liefern die Zahlen, die dafür gebraucht werden.
Schlichter-Folien: PPWR-konform ab sofort
Schlichter bietet Verpackungsfolien, die die Anforderungen der PPWR nicht erst ab 2030 erfüllen – sondern bereits heute. Kein Umstellen auf den letzten Drücker, keine Versorgungsrisiken, keine Compliance-Lücken.
PCR-Folien mit nachgewiesenem Rezyklat-Anteil
Unsere PCR-Folien (Beauty Film® E-PCR und Beauty Film® X-PCR) enthalten einen nachgewiesenen Anteil an Post-Consumer-Recycling-Material. Damit erfüllen sie die ab 2030 verbindlichen Mindestquoten der PPWR – mit Vorlauf.
Dokumentiert und nachweisbar: Der PCR-Anteil ist zertifiziert und dokumentiert. Die technische Dokumentation, die für die Konformitätserklärung ab August 2026 benötigt wird, ist damit belastbar.
Recyclingfähig by design: Unsere Polyolefin-Folien sind monomaterialbasiert und für das werkstoffliche Recycling ausgelegt – konform mit dem Design-for-Recycling-Prinzip der PPWR.
Lebensmittelecht – auch für kontaktsensitive Anwendungen
Für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, gelten besondere Anforderungen: PFAS-Beschränkungen ab August 2026, spezifische Rezyklat-Quoten ab 2030.
Unsere Folien sind lebensmittelecht zertifiziert – FDA-konform, EU-konform, dokumentiert. Damit sind sie auch für kontaktsensitive Anwendungen PPWR-compliant einsetzbar.
Keine Weichmacher, keine chlorhaltigen Bestandteile: Polyolefin-Folien erfüllen die Anforderungen der PPWR an die Minimierung schädlicher Stoffe in Verpackungen.
Was die PPWR für Verpackungsfolien bedeutet
Die wichtigsten Anforderungen auf einen Blick:
- Ab 12. August 2026: Konformitätserklärung für jede Verpackung verpflichtend
- Ab 1. Januar 2030: Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklat (PCR) in Kunststoffverpackungen verpflichtend – 10 % für kontaktsensitive Verpackungen (außer PET), 35 % für alle übrigen Kunststoffverpackungen
- Ab 1. Januar 2030: Verpackungen mit weniger als 70 % Recyclingfähigkeit dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden
- Ab 1. Januar 2035: Recyclingfähigkeit muss auch im industriellen Maßstab nachgewiesen sein
- Ab 1. Januar 2040: Rezyklatquoten steigen deutlich – auf bis zu 65 % für alle übrigen Kunststoffverpackungen
Die Anforderungen steigen stufenweise. Wer früh umstellt, sichert sich Planungssicherheit und vermeidet Engpässe bei der Beschaffung konformer Materialien.
Kostenfreie Beratung
Unsere Marken
Schlichter als Partner für PPWR-konforme Verpackung
Umstellung auf PPWR-konforme Verpackungsfolien ist kein Selbstläufer. Materialien müssen geprüft, Anlagen angepasst, Dokumentationen erstellt werden. Schlichter begleitet diesen Prozess – von der ersten Beratung bis zur laufenden Lieferung.
Als Systemanbieter liefern wir nicht nur die Folie, sondern auch die passende Verpackungsmaschinentechnik. Folie und Maschine aus einer Hand – abgestimmt aufeinander, dokumentiert, konform.
Kostenfreie Beratung
FAQ
PPWR und Verpackungsfolien
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, EU 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Ab dem 12. August 2026 gelten die ersten verbindlichen Pflichten für alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, in Verkehr bringen oder vertreiben.
PPWR-konforme Folien müssen recyclingfähig sein, ab 2030 nachgewiesene PCR-Mindestanteile enthalten und schädliche Stoffe auf ein Minimum reduzieren. Für jede Verpackung ist ab August 2026 eine Konformitätserklärung vorzuhalten.
Ja. Unsere PCR-Folien (Beauty Film® E-PCR und Beauty Film® X-PCR) enthalten nachgewiesene Post-Consumer-Rezyklat-Anteile und sind für das werkstoffliche Recycling ausgelegt. Lebensmittelechte Zertifizierungen sind vorhanden. Die für die Konformitätserklärung notwendige Dokumentation ist verfügbar.
Ab dem 1. Januar 2030 gelten für Kunststoffverpackungen verpflichtende Mindestanteile: 10 % für kontaktsensitive Verpackungen (außer PET), 30 % für kontaktsensitive Verpackungen mit PET als Hauptbestandteil und 35 % für alle übrigen Kunststoffverpackungen. Die Quoten steigen bis 2040 deutlich an.
Ab 2030 dürfen Verpackungen, die die Recyclingfähigkeits- und Rezyklat-Anforderungen nicht erfüllen, nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Das betrifft direkt die Marktfähigkeit Ihrer Produkte.
Wir beraten zu PPWR-konformen Folienlösungen, liefern die notwendige Materialdokumentation und begleiten die Umstellung auf neue Folienqualitäten. Als Systemanbieter für Folie und Maschine unterstützen wir auch bei der maschinentechnischen Anpassung.
a. Unsere Folien sind lebensmittelecht zertifiziert – FDA-konform und EU-konform. Sie erfüllen auch die ab August 2026 geltenden PFAS-Beschränkungen für lebensmittelkontaktsensitive Verpackungen.
kontakt
Sie möchten wissen, ob Ihre Verpackungsfolien PPWR-konform sind?
Kontaktieren Sie uns
Kontaktieren Sie uns – wir prüfen Ihren aktuellen Stand und zeigen Ihnen konkrete Lösungen auf.
